Sehr geehrter Herr Höns,
seitens der Polizei wurde bekannt gegeben in welchen Radien ggf. das Gebiet zu verlassen ist. Dazu muss auch erst festgestellt werden ob es sich um einen Bombenblindgänger handelt. Gemäß Ihrer Mail haben Sie ja bereits gut erkannt das Ihr Bunker "nur" 150 m Luftlinie von der möglichen Fundstelle entfernt liegt.
Somit gilt auch für Sie und Ihre Mieter das der Bereich zu verlassen ist.
Das Angebot sich während der eventuellen Entschärfung in der Halle 4 aufzuhalten ist nicht zwingend. Sie können zum Beispiel auch gerne nach Bremerhaven in den Zoo fahren.
Bei der nach Ihrer Meinung unwahrscheinlichen Explosion eines möglichen Blindgängers (bitte bedenken Sie das auch eine Sprengung notwendig sein kann) besteht allerdings nicht nur die Gefahr durch Splitter sondern auch durch den schlagartig ansteigenden Luft- und Schalldruck. Während des Krieges sind unzählige Menschen Aufgrund dieser Tatsache in der Luftschutzbunkern gestorben. Daher kann ich nur an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren sich an die Anweisungen der Polizeikräfte zu halten.
Ich möchte dies jetzt allerdings nicht weiter ausführen da ich mit wichtigen Vorbereitungen für den Sonntag beschäftigt bin. Ihr Anliegen wurde an die zuständigen Polizeikräfte weitergeleitet die sich ggf. dann am Sonntag damit befassen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas R
Technischer Einsatzleiter
ZTD 20 (neu Z 33) Kampfmittelräumdienst
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Polizei Bremen
Niedersachsendamm 78/80, 28201 Bremen
Tel.:
Mobil:
Anmerkung: Der Text vorstehender Antwort wurde unverändert wiedergegeben. Lediglich der Nachname des zuständigen Beamten wurde aus Datenschutzrechtlichen Gründen eingekürzt. Aus gleichem Grund die Tel.- Nr. gelöscht.
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